Haushaltshilfen legal zu beschäftigen ist heute relativ einfach möglich: durch 450-Euro-Jobs (Minijobs). Was aber, wenn es mehr sein soll?
Geht auch, ist aber abartig. Ein Steuerberater hat zu mir gesagt: das kann ein Laie nicht. Ok, in Anbetracht der wenigen Euro, die das beim Steuerberater kostet, ist es nicht wirklich sinnvoll sich einzuarbeiten. Das ist für mich natürlich kein Grund. Deshalb entsteht hier eine Anleitung. OHNE GEWÄHR für Richtigkeit, ich bin selbst Laie.
Diese Anleitung ist nicht wirklich fertig. Aber ich dachte, ich veröffentliche sie trotzdem. Bei Fragen, einfach fragen *g*
Arbeitsagentur
Mit dem Arbeitsamt haben wir wenig zu schaffen, allerdings müssen wir eine Betriebsnummer beantragen zur Verwendung bei den Meldungen zur Sozialversicherung (s.u.).
Finanzamt
Das Finanzamt will natürlich die Lohnsteuer. Entsprechend müssen Lohnsteuerbescheinigungen einmal pro Jahr erstellt werden. Die sind zwar heute elektronisch, unter Umständen erlaubt das Finanzamt aber auch solche auf Papier (speziell für Privatleute).
Zweitens möchte der Arbeitgeber – sei er nun privat oder eine Firma – im allgemeinen die Kosten für den Beschäftigten von der Steuer absetzen.
Für beides benötigt man eine Freischaltung seiner Steuernummer für die Beschäftigung von Angestellten. Das geht formlos per Brief.
Berufsgenossenschaft
Jeder Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für seine Arbeitnehmer abschließen. Dies erfolgt über die Berufsgenossenschaft, die für die Tätigkeit des Angestellten zuständig ist. Die Kosten dafür unterscheiden sich stark je nach Branche – logisch, auf der Baustelle ist die Unfallgefahr deutlich größer als im Büro. Die VBG (Bürojobs) fordert im mir vorliegenden Beispiel knapp 50 € pro Jahr.
Bei der Auswahl der richtigen BG wird man hier geholfen: http://www.gruenderberatung24.de/liste-verzeichnis-berufsgenossenschaften.html
Später muss man die gezahlten Gehälter an die BG melden.
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sollte man auch die Versicherung wieder abmelden, sonst zahlt man weiter(?).
Meldung an die Sozialversicherungen
Jetzt wird’s schwierig. Die Renten-, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung wollen wissen, welcher Anteil ihnen zusteht. Glücklicherweise gibt es eine Webanwendung, die alle drei auf einmal bedient. Leider stammt diese noch aus der Steinzeit des Computerzeitalters und ist extrem umständlich zu bedienen und alles andere als selbsterklärend: Das sv.net.
Los geht’s. Mit der Betriebsnummer von der Arbeitsagentur registrieren und dann folgende Aktionen durchführen:
- Anmeldung eines Beschäftigten
- regelmäßig die monatliche Meldung
- später dann wieder die Abmeldung des Beschäftigten
Die Krankenversicherung wird sich dann beim Arbeitgeber (Dir) melden und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen einfordern.
Berechnung der Abgaben
Bevor wir Zahlen über sv.net melden können, müssen wir die Abgaben mit Hilfe eines Gehaltsrechners ermitteln. Die meisten Werte sollten aus der letzten Lohnsteuerbescheinigung aus einem vorherigen Job des Angerstellten ersichtlich sein.
Erklärungsbedürftig ist die Gleitzone: zwischen Minijob und voll sozialversicherter Beschäftigung gibt es den Midijob. Dieser ist eigentlich ein voll sozialversicherter Job, jedoch kann man die Beträge für Rente und Arbeitslosen senken, wenn man möchte, damit „500 Euro Brutto nicht weniger sind als 400 Euro Brutto sind“. Nach meinem Stand liegt der Bereich der Midijobs zwischen 450 und 800 Euro (Bitte selbst aktuelle Werte in Erfahrung bringen). Nachteil ist, dass man später weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente bekommt. Was in einem konkreten Fall sinnvoller ist, musst Du selbst entscheiden.
Beispiel:
Brutto | Mini 400 € | Midi 500 € | Normal 500 € |
RV | 28,69 € | 46,75 € | |
AV | 4,60 € | 7,50 € | |
KV | 26,03 € | 41,00 € | |
PV | 4,61 € | 7,13 € | |
Netto * | 400 € | 436,07 € | 397,62 € |
* Lohnsteuer habe ich in meiner Berechnung nicht berücksichtigt.
TODO Das SV Formular ausfüllen
Aftermath
Drei Jahre später wurde tatsächlich geprüft, mit dem Ergebnis, dass wir 7,02 € zuwenig gezahlt hatten. Wow, für’s erste mal doch ein sehr gutes Ergebnis!?